Allgemeine Reisebedingungen

Allgemeine Reisebedingungen für Pauschalreisen von Daniel Tischer – Patagonien erleben

1. Geltungsbereich

Diese Reisebedingungen gelten für alle Pauschalreiseverträge im Sinne der §§ 651a ff. BGB, die zwischen dem Kunden und

Daniel Tischer – Patagonien erleben
Wiesenstr. 1b
65597 Hünfelden
Telefon: 0176 21922728
E-Mail: kontakt@patagonien-erleben.de
Web: www.patagonien-erleben.de
USt-IdNr.: DE425513525

– nachfolgend „Reiseveranstalter" – abgeschlossen werden.

Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a–y BGB sowie der Art. 250, 252 EGBGB.

Diese Bedingungen gelten nicht für vermittelte Einzelleistungen oder verbundene Reiseleistungen im Sinne des § 651w BGB.

2. Vertragsschluss

Mit der Buchung bietet der Kunde dem Reiseveranstalter verbindlich den Abschluss eines Pauschalreisevertrages an.

Der Vertrag kommt mit Zugang der Reisebestätigung auf einem dauerhaften Datenträger zustande.

Ein Widerrufsrecht besteht bei Pauschalreiseverträgen gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB grundsätzlich nicht.

3. Zahlung

Der Reiseveranstalter darf Zahlungen auf den Reisepreis nur fordern oder annehmen, wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag besteht und dem Kunden ein Sicherungsschein übergeben wurde.

Kundengeldabsicherer:
R&V Allgemeine Versicherung AG
Raiffeisenplatz 1
65189 Wiesbaden

Nach Vertragsschluss ist eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises fällig.

Die Restzahlung ist 28 Tage vor Reisebeginn fällig.

Zahlungen erfolgen ausschließlich per Überweisung.

4. Rücktritt durch den Kunden / Stornokosten

Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt sollte aus Beweisgründen auf einem dauerhaften Datenträger erfolgen.

Tritt der Kunde zurück oder tritt er die Reise nicht an, kann der Reiseveranstalter eine pauschalierte Entschädigung verlangen. Diese beträgt:

  • bis 60 Tage vor Reisebeginn: 20 %
  • 59–30 Tage: 40 %
  • 29–15 Tage: 65 %
  • 14–7 Tage: 85 %
  • 6–1 Tage: 90 %
  • Nichtantritt: 95 %

Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

Gesetzliche Rücktrittsrechte gemäß § 651h Abs. 3 BGB (außergewöhnliche Umstände) bleiben unberührt.

5. Besonderheiten von Expeditions- und Naturreisen

Die vom Reiseveranstalter angebotenen Reisen führen teilweise in abgelegene Regionen Patagoniens, einschließlich Expeditionen mit Schiffen in schwer zugänglichen Gebieten.

Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass:

  • klimatische und nautische Bedingungen kurzfristige Programmänderungen erfordern können,
  • medizinische Versorgung vor Ort eingeschränkt sein kann,
  • erhöhte Eigenverantwortung und körperliche Belastbarkeit erforderlich sind.

Programmänderungen aus Sicherheits- oder Wettergründen stellen keinen Reisemangel dar, sofern der Gesamtzuschnitt der Reise nicht erheblich beeinträchtigt wird.

Der Reisende ist verpflichtet:

  • gesundheitlich geeignet zu sein,
  • Sicherheitsanweisungen von Expeditionsleitung und Crew Folge zu leisten,
  • eine Auslandskrankenversicherung mit Rücktransportdeckung abzuschließen.

6. Leistungsänderungen vor Reisebeginn

Unerhebliche Änderungen bleiben vorbehalten, soweit sie den Gesamtcharakter der Reise nicht beeinträchtigen.

Erhebliche Änderungen berechtigen den Kunden zur kostenfreien Kündigung oder Annahme einer Ersatzreise.

7. Haftung

Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.

Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen bei Fremdleistungen, die eindeutig als solche gekennzeichnet und getrennt gebucht wurden.

Die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651i ff. BGB bleiben unberührt.

8. Mitwirkungspflichten

Der Reisende ist verpflichtet:

  • auftretende Mängel unverzüglich anzuzeigen,
  • Reiseunterlagen auf Vollständigkeit zu prüfen,
  • erforderliche Reisedokumente mitzuführen.

9. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

Der Reiseveranstalter informiert vor Vertragsschluss über allgemeine Einreise- und Gesundheitsbestimmungen.

Der Reisende ist für die Einhaltung und Beschaffung der notwendigen Dokumente selbst verantwortlich.

10. Verbraucherstreitbeilegung

Der Reiseveranstalter nimmt nicht an einem freiwilligen Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.

11. Gerichtsstand

Für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist Gerichtsstand Limburg an der Lahn.

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